https://verschwiegenegeschichtedrittesreich.wordpress.com/2017/01/23/steuern-und-finanzen/ Verschwiegene Geschichte Steuern und Finanzen Diese Seite soll zur Information und Aufklärung über Verschwiegene Themen u.a. aus dem Dritten Reich dienen. Start Wozu dient diese Seite? Kontakt Impressum / Rechtliches Leben / Gesellschaft Steuern und Finanzen Datum: 23. Januar 2017Autor: Verschwiegene Geschichte Steuern und Finanzen Die heutzutage noch immer bestehenden Steuerklassen I bis IV und das Kindergeld führte die Regierung mit der Reichsfinanzreform von 1934 ein. Sie verfolgte damit die politische Absicht, die Steuerlast zugunsten der Verheirateten und der Familien mit Kindern zu mildern und zum Nachteil der Ledigen zu erhöhen. Bezüglich der Besteuerung von Eheleuten wurden die Verdienste von Ehemann und Ehefrau addiert und wie diejenigen einer Einzelperson besteuert, so daß sich kein steuerlicher Vorteil ergab, wenn beide Elternteile arbeiteten. Familienunfreundliche Doppelverdiener-Ehen sollten auf diese Weise verhindert werden. Des weiteren wurde eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes und der Geringverdiener herbeigeführt. Das gesamte Steueraufkommen des Reiches, einschließlich der Kriegszuschläge, betrug im ersten Drittel des Rechnungsjahres 1940 etwa 8 Milliarden Reichsmark. Betrachtet man das steile Anwachsen des Kindergeldes und der Familienbeihilfen während des Krieges, dann ergibt sich – gemessen am Stand von 1938 – für die ersten dreieinhalb Kriegsjahre eine Vervielfachung: Im Jahr 1939 stiegen die Leistungen um 25 Prozent, 1940 um 28 Prozent, 1941 um 56 Prozent und 1942 um 96 Prozent. Von kriegsbedingten Steuererhöhungen blieben der Mittelstand und Geringverdiener wie Arbeiter, Bauern, einfache Angestellte und Beamte verschont: Sie hatten bis zum 8. Mai 1945 keinerlei direkte Kriegssteuern zu zahlen. Zwar versuchte die Reichsfinanzverwaltung immer wieder einmal, auch diese Einnahmequelle zu erschließen, doch verhinderten Hitler, Göring und Goebbels dies bis zum letzten Tag „aus politischen Gründen“. Ein Vorstoß, die hohen Familienunterhaltsleistungen wenigstens zu besteuern, scheiterte ebenfalls am sozialpolitischen Protektionismus der obersten Führung. Für die durchschnittlichen Steuerzahler wurden lediglich Bier und Zigaretten teurer. Stimmungspolitisch wohlüberlegt nahm man sogar auf regionale Befindlichkeiten Rücksicht: Der Kriegszuschlag auf den Hektoliter Bier im damaligen südostdeutschen Verbrauchergebiet – also in München, Pilsen oder Wien – wurde um fast ein Drittel tiefer angesetzt als im restlichen Reich. Im Zweiten Weltkrieg durften weder die Familienunterhaltsleistungen an die Soldatenfamilien noch der Sold oder der Lohn für kriegsbedingte Überstunden und Sonderschichten gepfändet werden. Dasselbe galt für das Kindergeld. Solche Gesetze sicherten die gesellschaftliche Basis der nationalsozialistischen Führung. Um in den Zeiten des offiziellen Lohn-, Preis- und Mietstops doch eine kräftige Lohnerhöhung zu erreichen, wurden ab Ende 1940 die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit erstmals (und bis heute) von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt. Mit den Reichen und den Unternehmen ging die Reichsregierung weit weniger zartfühlend um. So stieg die Körperschaftssteuer bis auf 55 Prozent. Hinzu kamen die ab 1941 wirksame Gewinnabführung und der Einkommenssteuerzuschlag, der die Normalsteuer der Besserverdienenden seit September 1939 um 50 Prozent erhöhte. Die deutschen Hausbesitzer mußten Ende 1942 eine Sonderabgabe von acht Milliarden Reichsmark entrichten. Das entspricht einem heutigen Wert von mindestens 80 Milliarden Euro. Die binnen drei Monaten beigetriebene Sonderabgabe machte rund 20 Prozent der im Haushaltsjahr 1942/43 erwirtschafteten innerdeutschen Kriegseinnahmen aus. Zunächst hatte der Finanzminister einen um die Hälfte niedrigeren Betrag ins Spiel gebracht, doch das erschien den Parteidienststellen als politisch unerwünschtes „Geschenk an die Hausbesitzer“. Im November 1941 verfügte die Regierung eine Rentenerhöhung von 15 Prozent, wobei die Kleinrentner besonders begünstigt wurden. Erst seit dieser Zeit sind die deutschen Rentner krankenversichert, bis dahin mußten sie sich an die Wohlfahrt wenden. Verbunden mit einer Nachzahlung für drei Monate löste die Reform unter den Senioren nach den Beobachtungen des SD „sichtbare Befriedigung und große Freude aus“. Mit materieller Umverteilung verbunden senkte die nationalsozialistische Führung die Klassengrenzen im Inneren. Der sozial ausgleichende Egalitarismus des nationalen Sozialismus ließ die Sympathiewerte des Nationalsozialismus im Inneren immer wieder steigen. Der Schuldnerschutz rangierte seit 1933 vor den Interessen der Gläubiger. Ein im Oktober 1934 erlassenes Reichsgesetz ersetzte die „fast unbeschränkte Gläubigerfreiheit“ der Vergangenheit. Sämtliche Zwangsmaßnahmen, insbesondere die Räumung einer Wohnung wegen Mietschulden, konnten gerichtlich abgewendet werden, wenn sie „eine dem gesunden Volksempfinden gröblich widersprechende Härte“ darstellten. 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