Die BRD-Administration

Die BRD-Administration der Alliierten, die sich im deutschen Sprachgebrauch der Nachkriegszeit unter dem Begriff „Regierung“ etablierte, hat nicht die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten und hätte das auch nie gekonnt, sondern sie ist lediglich ein besatzungsrechtliches Verwaltungsinstrument.

Von alliierter Seite wurde im Jahre 1990 der Artikel 23 GG (Gebietsbeschränkung) ersatzlos gestrichen und somit wurden alle auf dem verfassungsrechtlichen Übergangskonsztrukt GG basierenden Gesetze und Vereinigungen nichtig, aber die „Regierung“ der BRD hat diesen Sachverhalt dem deutschen Volk vernünftigerweise deshalb nicht kundtun können, weil das Volk verwirrt würde bis hin zu einer zu erwartenden Folge der Anarchie, die es schon um des Naturrechtes willen zu verhindern gilt.

Im Deutschland des Jahres 2020, genannt BRD, existiert also weder ein Staatsrecht noch eine Staatshaftung, sondern nur das Handelsrecht, weswegen man auch so ungeniert auf die aktuellen alchemistischen Angebote der privaten Druckmaschinenbesitzer eingehen kann.

Die so genannte deutsche Elite weiß vermutlich sogar, das sie keinen Staat verantwortet, sondern ein rein handelsrechtlich organisiertes Verwaltungskonstrukt (z.B. „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“, HRB 51411 , Frankfurt a. Main). | Backup .PDF

Uns aber, dem deutschen Personal dieses handelsrechtlichen Verwaltungskonstruktes möge man nachsehen, dass wir uns zwar ob der historischen Tatsache der Existenz des deutschen Reiches auf der Grundlage des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation unserer Verantwortung voll bewusst sind, jedoch an den momentan herrschenden Verhältnissen nichts ändern können, solange die Alliierten selbst sich freiwillig ans Gängelband der privaten Druckmaschinenbesitzer gekettet halten und sich weiterhin vom „Wumms“ monetärer „Bazookas“ hypnotisieren lassen vermittels sozialistischer „Bajazzos“ unter dem Druck kapitalistischer Kettenhunde.

PH - 2020-04-24


HINWEISE

Sie können diesen Artikel unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-ND 3.0 frei vervielfältigen unter den vier Bedingungen…

  1. …den Text nicht zu verändern,
  2. die Quelle anzuführen,
  3. den Text nicht für kommerzielle Zwecke zu nutzen,
  4. keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einzusetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht am 24. April 2020 auf www.intrinsis.de unter Die-BRD-Administration-intrinsis.de.html

© intrinsis.de - PH.TXT.Die BRD-Administration - 202004240108cci