Ermittlung bürgerlichen Gewinns

Bis 1972 erfreuten sich die Bürger der OECD Länder zunehmenden wirtschaftlichen Gewinns unter Gold-Standard. Nachdem aber im Jahre 1972 jemand den US-Dollar vom Gold-Standard abgekoppelt hatte, jemand, dem damals in monetären Angelegenheiten global am meisten vertraut wurde, begannen auch die übrigen G7-Länder solcherart ungedecktes Luftgeld zu drucken und verabredeten es seither für bürgerlichen Wandel und Handel.

Es ist zwar trivial, aber „Handel“ erfolgt meist zum Zwecke des „Gewinns“, was einer dauernden Umverteilung von Eigentum gleichkommt - dies nennt man „Wandel“. Daraus leitet sich die Gleichung ab: Gewinn =  Wandel / Handel.

Gewinn ist, was einem Menschen nach Abzug aller Lebenshaltungskosten übrigbleibt. Das ist auch trivial, wird aber leider allzu oft, zu wessen Gunsten auch immer, ignoriert.

Ebenso trivial ist das natürliche Recht eines jeden Menschen, Rücklagen zu bilden um über ein wenigstens bescheidenes Auskommen zum Leben auch im Alter verfügen zu können,

aber…

…davor muss als Rahmenbedingung das Vertrauen existieren, daß die Rücklage irgendwie, z.B. von Staats wegen vor Räubern geschützt ist, und es muss Vertrauen in eine Geldwährung bestehen, mit der der Mensch den durch seine Arbeitskraft erworbenen Gewinn in Güter und Rücklagen konvertieren, also „wandeln“ kann,

aber…

…das mit zunehmender Erkenntnis abnehmende Vertrauen in substanzlose Versprechen - denn darum handelt es sich bei Luftgeld - in Kombination mit einem zunehmend sich erhärtenden Verdacht, daß ein Staat bürgerliche Rücklagen z.B. vermittels Grund-, Einkommens- oder Rentenbesteuerung sowie durch Zinserhebung z. B. vermittels staatlicher „Institutionen öffentlichen Rechts“ rauben könnte, hat abnehmende bis fehlende Motivation zum „Handel“ zur Folge, denn wer müht sich schon ab für falsche Versprechen auf Erwerb von Eigentum durch wertloses Geld - dazu noch unter dem „Schutz“ eines räuberischen Staats? Das klingt in manchen Ohren als zu weit hergeholt,

aber…

…unter solchen Umständen wäre z.B. eine „Grundsteuer“ nichts anderes, als eine staatliche Option bzw. Androhung auf Konfiszierung der besteuerten Sache, denn wer seinen eigenen Grund und Boden nicht mehr gegen von aussen aufgezwungene Verbindlichkeiten verteidigen kann, zum Beispiel gegen Zahlungen von Grundschutzsteuern an einen Grundschutzgelderpresser, muss von diesem Gewaltmaßnahmen gewärtigen bis hin zum finalen Grundraub-Vollzug vermittels eines staatlich beauftragten Sondereinsatzkommandos unter Anführung eines staatlichen Grundraub-Vollzugsbeamten.

Es würde also niemanden verwundern, wenn sich unter solchen Prämissen die Lieblingsberufsziele junger Leute beschränkten auf „Beamter“, „Banker“ oder „Rentner“ im Gegensatz zu den Berufszielen in konjunkturell prosperierenden Staaten: Unternehmer, Firmengründer, Erfinder, … .

Setzt man also in der obigen Gleichung den mathematischen Wert für „Handel“ gleich NULL, so können sogar Nichtökonomen hieraus leicht den Wert für bürgerlichen „Gewinn“ ermitteln.

PH


HINWEISE

Sie können diesen Artikel unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-ND 3.0 frei vervielfältigen unter den vier Bedingungen…

  1. …den Text nicht zu verändern,
  2. die Quelle anzuführen,
  3. den Text nicht für kommerzielle Zwecke zu nutzen,
  4. keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einzusetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 8. Dezember 2016 auf www.intrinsis.de unter ../START.html/2016/12/08/ermittlung-buergerlichen-gewinns/

PH - 2016-12-08

© intrinsis.de - 201612082218cci