Verantwortbare Filmproduktion

Zur Beurteilungsfähigkeit ausbilden:

„…Wenn die Bischöfe es für zweckmäßig halten, können sie einen eigenen Sonntag im Kirchenjahr festlegen, an dem die Gläubigen über ihre Pflichten gerade hinsichtlich des Filmbesuchs ernstlich belehrt und zum Gebet in diesem Anliegen angehalten werden. Damit jedoch die Filmbeurteilung allen leicht zugänglich sei und sie ihr Folge leisten können, soll man sie unter Beifügung eines kurzen Kommentars rechtzeitig veröffentlichen und überall verbreiten.

Der Filmkritiker

Der katholische Kritiker, der den sittlichen Wert der Filme ins rechte Licht rücken muß, kann hier viel zum Guten beitragen durch die Verteidigung der Anschauungen, die dem Abstieg zu einem sogenannten „sittlichen Relativismus“ und der Umkehrung der rechten Rangordnung der Werte vorbeugen.

Ganz falsch handeln also die Berichterstatter katholischer Zeitungen und Zeitschriften, wenn sie in ihren Filmbesprechungen die Leser nicht darüber aufklären, was vom sittlichen Wert der einzelnen Stücke zu halten ist.

Die Filmschaffenden

Verantwortung lastet aber nicht nur auf den Zuschauern, die mit dem Kauf einer Eintrittskarte gewissermaßen jedesmal ihre Stimme für den guten oder schlechten Film abgeben; größer noch ist die der Kinobesitzer und der Filmverteiler.

Wir kennen die vielen Schwierigkeiten, mit denen heutzutage die Filmschaffenden aus verschiedenen Gründen zu kämpfen haben, auch wegen der raschen Entwicklung des Fernsehens. Aber trotz der augenblicklichen Schwierigkeiten müssen sie sich bewußt bleiben, daß es ihnen im Gewissen verboten ist, Filme herauszugeben, die dem Glauben und den guten Sitten Eintrag tun, oder Verträge einzugehen, die sie zur Darbietung solcher Stoffe zwingen würden. In vielen Ländern haben sie sich verpflichtet, unter keinen Umständen schädliche oder schlechte Filme zu bieten, und wir haben das feste Vertrauen, daß eine derart ausgezeichnete Initiative sich über die ganze Welt hin ausbreite, und daß kein katholischer Kinobesitzer zögere, einem so fruchtbaren und heilsamen Plan sich anzuschließen.

Mit Nachdruck müssen wir auch darauf aufmerksam machen, daß hinterlistige oder schmutzige Reklame aus Geschäftsinteresse nicht in Frage kommen darf, auch wenn deren Anpreisungen sich bisweilen auf anständige Filme beziehen. „Wer vermag zu sagen, wieviel seelischen Schaden derartige Bilder besonders den Jugendlichen zufügen, wieviel unreine Gedanken und unlauteres Empfinden sie wecken, wieviel sie zum Verderb der Sitten des Volkes, ja selbst zum Schaden des Staatswohles beitragen“(41).

Katholische Lichtspielsäle

Es ist selbstverständlich, daß in den Lichtspielsälen, die der kirchlichen Behörde unterstehen, nur Filme gezeigt werden dürfen, die in sittlicher Beziehung in keiner Weise beanstandet werden können, da den Gläubigen und besonders der Jugend Filme geboten werden sollen, die erzieherisch wertvoll sind und eine gesunde Umwelt bieten.

Die Bischöfe sollen Lichtspielsäle, deren Besuch allen offen steht, gewissenhaft überwachen, auch wenn sie den exemsten Orden zugehören. Die verantwortlichen Geistlichen sollen sie ermahnen, die aufgestellten Richtlinien treu und gewissenhaft einzuhalten im Geiste persönlicher Uneigennützigkeit, wenn sie gewillt sind, dieses Amt auszuüben, worum es dem Heiligen Stuhl ja so sehr zu tun ist. Auch geben wir den dringenden Rat, die Leiter der katholischen Lichtspielsäle mögen sich zu einer Vereinigung zusammenschließen - wie es in einigen Ländern mit unserer Zustimmung und Billigung geschehen ist - um so die gemeinsamen Interessen in Durchführung der Vorschriften und Ratschläge der Landesämter um so wirkungsvoller schützen zu können.

Der Filmvertrieb

Die Mahnungen, die wir den Besitzern von Lichtspielsälen gegeben haben, wollen Wir auch auf diejenigen ausgedehnt wissen, welche die Filme vertreiben. Da sie diese nicht selten mit ihrem eigenen Geld finanzieren, haben sie mehr Möglichkeit und folglich auch die größere Pflicht, das Ihrige zur Unterstützung des guten Films zu tun. Der Vertrieb erfüllt nämlich keineswegs eine nur rein technische Funktion. Denn der Film ist, wie wir schon öfter betont haben, nicht nur als Ware zu betrachten, sondern weit mehr noch als Geistesnahrung und gewissermaßen als Herzens- und Sittenschule des Volkes. Wer ihn vertreibt und verleiht, hat deshalb in gleicher Weise Teil an Verdienst oder Belastung, je nachdem Gutes oder Schlechtes von den Darbietungen ausstrahlt.

Die Filmspieler

Bei der gestellten Aufgabe, das Filmwesen auf bessere Grundlagen zu stellen, tragen die Filmschauspieler einen nicht geringen Teil an Verantwortung. Im Bewußtsein ihrer Menschen- und Künstlerwürde mögen sie wissen, daß es ihnen nicht erlaubt ist, sich für unsittliche Darstellungen herzugeben, mag es sich nun um Einzelszenen oder um ganze Streifen handeln. Jeder Schauspieler, der sich durch seine künstlerische Begabung einen Namen erworben hat, muß das Ansehen, das er genießt, benützen, um im Gemüt des Volkes edle und erhebende Empfindungen zu wecken. Auch muß er daran denken, daß es vor allem seine Pflicht ist, den Mitmenschen in seinem Privatleben das gute Beispiel eines Tugendlebens zu geben. In einer Ansprache an die Schauspieler haben wir gesagt: „Jedermann begreift die heftige Gemütsbewegung, die euch erfaßt und mit Freude und Hochgefühl durchströmt vor einem Publikum, das auf euch schaut, nach euch verlangt, euch zujubelt, euch umtobt“(42). Obwohl solches Empfinden erlaubt und recht ist, darf es doch nicht dazu führen, daß der christliche Schauspieler vom Publikum Ovationen entgegennimmt, die schon fast an Götzendienst erinnern; denn auch ihm gilt, was unser Erlöser sagt: „So leuchte euer Licht vor den Menschen, daß sie eure guten Werke sehen und euren Vater preisen, der im Himmel ist“(43).

Erzeuger und Regisseur

Der größte Teil der Verantwortung aber, obwohl auf verschiedener Ebene, fällt auf die Erzeuger und Regisseure. Jedoch steht das Bewußtsein um diese Verantwortung ihrem edlen Tun nicht im Wege, sondern ist eher dazu angetan, Menschen guten Willens, die über das notwendige Kapital und das erforderliche Talent zur Herstellung von Filmen verfügen, Mut zu machen.

Häufig geraten Erzeuger und Regisseure aus dem Zusammenstoß künstlerischer Forderungen und religiös-sittlicher Vorschriften in nicht geringe Schwierigkeiten. In einem solchen Fall ist, noch bevor der Film gedreht wird oder gleichzeitig, das Gutachten von fachkundiger Seite einzuholen, damit dem sittlichen Besten der Zuschauer wie der künstlerischen Vollendung des Werkes Genüge geschehe. Sie mögen also nicht zögern, ein zuständiges katholisches Filmamt zu Rate zu ziehen, das sich ihnen gerne zur Verfügung stellen und mit ihrem Anliegen gegebenenfalls, mit der nötigen Sicherung, auch einen geistlichen Sachverständigen betrauen wird.

Wegen des Vertrauens, das sie auf die Kirche setzen, werden sie an Geltung und Ansehen keine Einbuße erleiden. „Er (der Glaube) wird den Persönlichkeitswert des Menschen bis zum Letzten verteidigen“(44), und auch auf dem Feld des künstlerischen Schaffens kann die menschliche Persönlichkeit vom Licht der christlichen Lehre und der rechten sittlichen Norm nur bereichert und vervollkommnet werden.

Jedoch ist es den Geistlichen ohne besonderen Auftrag ihrer Oberen nicht erlaubt, den Filmproduzenten ihre Mitarbeit zur Verfügung zu stellen. Denn es ist klar, daß gute Beratung in solch einem Fall hervorragende Sachkenntnis und ungewöhnliche Durchbildung voraussetzt. Sie zu beurteilen kann nicht dem Gutdünken des einzelnen überlassen bleiben.

Väterlichen Herzens ermahnen wir deshalb die katholischen Autoren und Regisseure, keinen Film entstehen zu lassen, der dem Glauben und der christlichen Sitte widerstreitet. Sollte es aber, was Gott verhüten möge, doch geschehen, so ist es Sache der Bischöfe, die Verantwortlichen zu mahnen, und wo nötig auch geeignete Sanktionen zu verhängen.

Wir sind aber überzeugt, daß das beste Mittel zur Erreichung des „Ideal-Films“ darin liegt, daß die Filmschaffenden sich dem christlichen Lebensgesetz gleichförmig machen.

Wenn die Filmschaffenden zu den Gnadenquellen hinzutreten; wenn sie den Inhalt des Evangeliums in sich aufnehmen; wenn sie erfassen, was die Kirche lehrt über den Sinn des Lebens, über Seligkeit und Tugend, über Schmerz und Sünde, über Leib und Seele, über die sozialen Aufgaben, über das Sehnen und Streben der Menschen - dann werden neue und lichtvolle Wege sich vor ihnen auftun; sie werden zur Vollführung hervorragender und bleibender Schöpfungen mit neuem Schwung sich angerufen und getrieben fühlen.

Es müssen also jene Werke und Übungen verstärkt und vermehrt werden, welche ihr religiöses Leben nähren und im Wachstum fördern. Vor allem aber möge die größte Sorgfalt auf die christliche Unterweisung der Jugendlichen verwendet werden, die sich anschicken, ihren Beruf unter den Filmschaffenden zu wählen.

Zum Schluß dieser besonderen Ausführungen über den Film ermahnen wir die öffentlichen Behörden, unter keinen Umständen zur Produktion oder Verbreitung sittlich minderwertiger Filme Unterstützungen zu gewähren; vielmehr sollen sie durch zweckdienliche Vorschriften helfen, daß anständige und gute Filme geschaffen werden, besonders für die Jugend. Da vom Staat große und gewaltige Summen für Erziehungszwecke ausgegeben werden, möge man auch darauf schauen, daß für dieses wichtige, gleichfalls zur Erziehung zählende Anliegen, in rechter Weise Vorsorge getroffen werde. … [1]

P. Pius XII. - Enzyklika Miranda Psorsus

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[1] Pius XII., Enzyklika Miranda Psorsus, Über die sittlichen Grundlagen der Medien, am 8. September 1957

PH - 2016-09-18


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Dieser Artikel wurde veröffentlicht am 25. September 2016 auf www.intrinsis.de unter ../START.html/2016/09/25/verantwortbare-filmproduktion/

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