Die Wahrheit über die Rechtfertigung

„… Da in dieser Zeit - nicht ohne den Verlust vieler Seelen und schweren Schaden für die kirchliche Einheit - eine irrige Lehre über die Rechtfertigung ausgesät wurde: So beabsichtigt das hochheilige ökumenische und allgemeine Konzil von Trient zum Lob und zur Ehre des allmächtigen Gottes, zur Beruhigung der Kirche und zum Heil der Seelen … allen Christgläubigen die wahre und gesunde Lehre von der Rechtfertigung darzulegen, wie sie „die Sonne der Gerechtigkeit“ [Mal 4,2], Christus Jesus, „der Urheber und Vollender unseres Glaubens“ [Hebr 12,2] lehrte, die Apostel überlieferten und die katholische Kirche durch die Eingebung des Heiligen Geistes fortwährend bewahrte; und sie verbietet aufs strengste, daß jemand künftig anders zu glauben, predigen oder lehren wagt, als durch das vorliegende Dekret festgesetzt und erklärt wird.

Kap. 1  Das Unvermögen der Natur und des Gesetzes zur Rechtfertigung der Menschen

Zuerst erklärt das heilige Konzil, daß es zum rechten und aufrichtigen Verständnis der Lehre von der Rechtfertigung gehört, daß ein jeder anerkennt und bekennt: Nachdem alle Menschen in der Übertretung Adams die Unschuld verloren hatten [vgl. Röm 5,12; 1 Kor 15,22; DH 239], „unrein geworden“ [Jes 64,6] und (wie der Apostel sagt) „von Natur Kinder des Zorns“ [Eph 2,3], waren sie - wie es im Dekret über die Ursünde darlegte - so sehr Sklaven der Sünde [vgl. Röm 6,20] und unter der Macht des Teufels und des Todes, daß nicht nur die Heiden <nicht> durch die Kraft der Natur [Kan. 1], sondern nicht einmal die Juden selbst sogar durch den Buchstaben des Gesetzes des Mose davon befreit werden und sich erheben konnten; gleichwohl war in ihnen der freie Wille keineswegs ausgelöscht worden [Kan. 5], auch wenn er in seinen Kräften geschwächt und gebeugt war [vgl. DH 378].

Kap. 2  Der Heilsplan und das Geheimnis der Ankunft Christi

So geschah es, daß der himmlische Vater, „der Vater der Erbarmungen und der Gott allen Trostes“ [2 Kor 1,3], als jene selige „Fülle der Zeit“ [Eph 1,10; Gal 4,4] kam, seinen Sohn Christus Jesus [Kan. 1], der sowohl vor dem Gesetz als auch zur Zeit des Gesetzes vielen heiligen Vätern kundgetan und verheißen worden war [vgl. Gen 49,10 18], zu den Menschen sandte, damit er die Juden, „die unter dem Gesetze waren, erlöse“ [Gal 4,5], „die Heiden, die nicht nach Gerechtigkeit trachteten, Gerechtigkeit erlangten“ [Röm 9,30] und alle „die Annahme an Kindes Statt empfingen“ [Gal 4,5]. Ihn „setzte Gott als Versöhner ein, durch den Glauben, in seinem Blute“ [Röm 3,25], „für unsere Sünden, aber nicht nur für unsere, sondern auch für die der ganzen Welt“ [Joh 2,2].

Kap. 3  Wer durch Christus gerechtfertigt wird

Wenn er aber auch „für alle gestorben ist“ [2 Kor 5,15], so empfangen doch nicht alle die Wohltat seines Todes, sondern nur diejenigen, denen Anteil am Verdienst seines Leidens gewährt wird. Denn so wie die Menschen tatsächlich, wenn sie nicht als Abkömmlinge aus dem Samen Adams geboren würden, nicht als Ungerechte geboren würden - denn durch diese Abstammung ziehen sie sich durch ihn, wenn sie empfangen werden, die eigene Ungerechtigkeit zu -: so würden sie, wenn sie nicht in Christus wiedergeboren würden, niemals gerechtfertigt werden [Kan. 2 und 10]; denn durch diese Wiedergeburt wird ihnen durch das Verdienst seines Leidens Gnade zuteil, aufgrund derer sie gerecht werden. Für diese Wohltat - so ermahnt uns der Apostel - sollen wir dem Vater immer Dank sagen, „der uns würdig machte für die Teilhabe am Erbe der Heiligen im Licht, der Macht der Finsternis entriß und in das Reich des Sohnes seiner Liebe versetzte, in dem wir die Erlösung und die Vergebung der Sünden haben [Kol 1,12-14].

Kap. 4  Skizziert wird die Beschreibung der Rechtfertigung des Gottlosen und ihre Art und Weise in der Gnadenordnung

Mit diesen Worten wird die Beschreibung der Rechtfertigung des Gottlosen skizziert, <nämlich> daß sie eine Überführung ist von dem Stand, in dem der Mensch als Sohn des ersten Adam geboren wird, in den Stand der Gnade und „der Annahme unter die Söhne“ [Röm 8,15] Gottes, durch den zweiten Adam, unseren Erlöser Jesus Christus; diese Überführung kann freilich nach der Verkündigung des Evangeliums nicht ohne das Bad der Wiedergeburt [Kan. 5 über die Taufe] oder den Wunsch danach erfolgen, so wie geschrieben steht: „Wer nicht aus Wasser und Heiligem Geist wiedergeboren wurde, kann nicht in das Reich Gottes eingehen“ [Joh 3,5].

Kap. 5  Die Notwendigkeit der Vorbereitung auf die Rechtfertigung bei Erwachsenen, und woher sie kommt

Es erklärt außerdem, daß diese Rechtfertigung bei Erwachsenen ihren Anfang von Gottes zuvorkommender Gnade durch Christus Jesus [Kan. 3] nehmen muß, das heißt, von seinem Ruf, durch den sie - ohne daß ihrerseits irgendwelche Verdienste vorlägen - gerufen werden, so daß sie, die durch ihre Sünden von Gott abgewandt waren, durch seine erweckende und helfende Gnade darauf vorbereitet werden, sich durch freie Zustimmung und Mitwirkung mit dieser Gnade [Kan. 4 und 5] zu ihrer eigenen Rechtfertigung zu bekehren; wenn also Gott durch die Erleuchtung des Heiligen Geistes das Herz des Menschen berührt, tut der Mensch selbst, wenn er diese Einhauchung aufnimmt, weder überhaupt nichts - er könnte sie ja auch verschmähen - , noch kann er sich andererseits ohne die Gnade Gottes durch seinen freien Willen auf die Gerechtigkeit vor ihm zubewegen [Kan. 3]. Wenn daher in der heiligen Schrift gesagt wird: „Kehrt um zu mir, und ich werde zu euch umkehren“ [Sach 1,3], werden wir an unsere Freiheit erinnert; wenn wir antworten: „Kehre uns um, Herr, zu dir, und wir werden umkehren“ [Klgl 5,21], bekennen wir, daß uns die Gnade Gottes zuvorkommt.

Kap. 6  Die Weise der Vorbereitung

Vorbereitet aber werden sie zu dieser Gerechtigkeit [Kan. 7 und 9], indem sie, durch die göttliche Gnade erweckt und unterstützt, den Glauben aufgrund des Hörens [vgl. Röm 10,17] annehmen und sich Gott aus freien Stücken zuwenden, glaubend, daß wahr ist, was von Gott geoffenbart und verheißen ist [Kan. 12-14], und vor allem dies, daß der Gottlose von Gott durch seine Gnade gerechtfertigt wird, durch die Erlösung, die in Christus Jesus ist“ [Röm 3,24]; ferner indem sie sich - wenn sie erkennen, daß sie Sünder sind, und sich von der Furcht vor der göttlichen Gerechtigkeit, durch die sie heilsam erschüttert werden [Kan. 8], zur Besinnung auf die Barmherzigkeit Gottes bekehren - zur Hoffnung aufrichten im Vertrauen darauf, daß Gott ihnen um Christi willen gnädig sein werde, ihn als Quelle aller Gerechtigkeit zu lieben beginnen und sich deswegen mit einem gewissen Maß an Haß und Abscheu gegen die Sünden wenden [Kan. 9], das heißt, durch jene Buße, die man vor der Taufe tun muß [vgl. Apg 2,38], schließlich indem sie sich vornehmen, die Taufe zu empfangen, ein neues Leben zu beginnen und die göttlichen Gebote zu beachten.

Über diese Vorbereitung steht geschrieben: „wer sich Gott nahen will, muß glauben, daß er ist und daß er denen, die ihn suchen, ein Vergelter ist“ [Hebr 11,6]; und: „Hab Vertrauen, mein Sohn, deine Sünden werden dir vergeben“ [Mt 9,2; Mk 2,5]; und „Die Furcht des Herrn vertreibt die Sünde“ [Sir 1,27]; und: „Tut Buße, und ein jeder von euch soll getauft werden im Namen Jesu Christi zur Vergebung eurer Sünden, und ihr werdet die Gabe des Heiligen Geistes empfangen“ Apg 2,38]; und: „Gehet also hin und lehrt alle Völker, tauft sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu halten, was ich euch aufgetragen habe“ [Mt 28,19f]; schließlich: „Bereitet eure Herzen für den Herrn“ [1 Sam 7,3].

Kap. 7  Was das Wesen der Rechtfertigung des Gottlosen ist und welches ihre Ursachen sind

Dieser Zurüstung bzw. Vorbereitung folgt die Rechtfertigung selbst, die nicht nur Vergebung der Sünden ist [Kan. 11], sondern auch Heiligung und Erneuerung des inneren Menschen durch die willentliche Annahme der Gnade und der Gaben, aufgrund derer der Mensch aus einem Ungerechten ein Gerechter und aus einem Feind ein Freund wird, so daß er „Erbe gemäß der Hoffnung auf ewiges Leben“ [Tit 3,7] ist.

Die Ursachen dieser Rechtfertigung sind: nämlich die Zweckursache die Ehre Gottes und Christi sowie das ewige Leben; die Wirkursache aber der barmherzige Gott, der umsonst abwäscht und heiligt [vgl. 1 Kor 6,11], indem er „mit dem Heiligen Geist der Verheißung“ siegelt und salbt [vgl. 2 Kor 1,21f], „der das Pfand unseres Erbes ist“ [Eph 1,13f]; Verdienstursache aber <ist> sein vielgeliebter Einziggeborener, unser Herr Jesus Christus, der uns, „als wir Feinde waren“ [Röm 5,10], „wegen der übergroßen Liebe, mit der er uns liebte“ [Eph 2,4], durch sein heiligstes Leiden am Holz des Kreuzes Rechtfertigung verdiente [Kan. 10] und Gott, dem Vater, für uns Genugtuung leistete; ebenso <ist> Instrumentalursache das Sakrament der Taufe, das das „Sakrament des Glaubens“ ist, ohne den keinem jemals Rechtfertigung zuteil wird.

Schließlich ist die einzige Formalursache die Gerechtigkeit Gottes, nicht <jene>, durch die er selbst gerecht ist, sondern <die>, durch die er uns gerecht macht [Kan. 10 und 11], mit der von ihm beschenkt wir nämlich im Geiste unseres Gemütes erneuert werden [vgl. Eph 4,23] und nicht nur <als gerecht> gelten, sondern wahrhaft gerecht heißen und sind [vgl. Joh 3,1], indem wir die Gerechtigkeit ein jeder die seine - in uns aufnehmen nach dem Maß, das der Heilige Geist den einzelnen zuteilt, wie er will [vgl. 1 Kor 12,11], und nach der eigenen Vorbereitung und Mitwirkung eines jeden.

Denn es kann zwar niemand gerecht sein, ohne daß ihm Anteil an den Verdiensten des Leidens unseres Herrn Jesus Christus verliehen wird; doch das geschieht in dieser Rechtfertigung des Gottlosen dadurch, daß aufgrund des Verdienstes dieses heiligsten Leidens durch den Heiligen Geist die Liebe Gottes in die Herzen derer ausgegossen wird [vgl. Röm 5,5], die gerechtfertigt werden, und ihnen einwohnt [Kan. 11]. Daher erhält der Mensch in der Rechtfertigung selbst zusammen mit der Vergebung der Sünden durch Jesus Christus, dem er eingegliedert wird, zugleich alles dies eingegossen: Glaube, Hoffnung und Liebe.

Denn wenn zum Glauben nicht Hoffnung und Liebe hinzutreten, eint er weder vollkommen mit Christus, noch macht er zu einem lebendigen Glied seines Leibes. Aus diesem Grunde wird völlig zurecht gesagt, daß Glaube ohne Werke tot und müßig sei vgl. Jak 2,17 20; Kan. 19], und daß „bei Christus Jesus weder die Beschneidung noch das Unbeschnittensein etwas gelte, sondern der Glaube, der durch die Liebe wirkt“ [Gal 5,6; vgl. 6,15].

Diesen Glauben erbitten die Katechumenen vor dem Sakrament der Taufe nach der Überlieferung der Apostel von der Kirche, wenn sie „den Glauben, der das ewige Leben verbürgt“, erbitten, das der Glaube ohne Hoffnung und Liebe nicht verbürgen kann. Daher hören sie auch sogleich das Wort Christi: „Wenn du zum Leben eingehen willst, halte die Gebote“ [Mt 19,17; Kan. 18-20]. Deshalb werden sie, wenn sie die wahre und christliche Gerechtigkeit empfangen, sogleich als Wiedergeborene geheißen, diese gleichsam als bestes Kleid [vgl. Lk 15,22], das ihnen durch Christus Jesus anstelle von jenem geschenkt wurde, das Adam durch seinen Ungehorsam sich und uns verlor, leuchtend und makellos zu bewahren, damit sie es vor den Richterstuhl unseres Herrn Jesus Christus tragen und das ewige Leben haben.

Kap. 8  Die Bedeutung der Aussage, daß der Gottlose durch den Glauben und umsonst gerechtfertigt wird

Wenn aber der Apostel sagt, der Mensch werde „durch den Glauben“ [Kan. 9] und „umsonst“ [Röm 3,22 24] gerechtfertigt, so sind diese Worte in dem Sinne zu verstehen, den die katholische Kirche in beständiger Übereinstimmung festhielt und zum Ausdruck brachte, nämlich daß deshalb gesagt wird, wir würden durch den Glauben gerechtfertigt, weil „der Glaube der Anfang des menschlichen Heiles ist“, die Grundlage und Wurzel jeder Rechtfertigung, „ohne den es unmöglich ist, Gott zu gefallen“ [Hebr 11,6] und zur Gemeinschaft seiner Kinder zu gelangen; daß wir aber umsonst gerechtfertigt würden, wird deshalb gesagt, weil nichts von dem, was der Rechtfertigung vorhergeht, ob Glaube oder Werke, die Gnade der Rechtfertigung selbst verdient; „wenn sie nämlich Gnade ist, dann nicht mehr aufgrund von Werken; sonst wäre (wie derselbe Apostel sagt) Gnade nicht mehr Gnade“ Röm 11,6].

Kap. 9  Gegen das eitle Vertrauen der Häretiker

Obwohl man aber glauben muß, daß Sünden nur umsonst, allein durch die göttliche Barmherzigkeit um Christi willen vergeben werden und immer vergeben wurden, so muß man doch sagen, daß keinem die Sünden vergeben werden oder vergeben wurden, der sich mit dem Vertrauen und der Gewißheit in bezug auf die Vergebung seiner Sünden brüstet und sich allein damit zufriedengibt; denn dieses eitle und von jeder Frömmigkeit entfernte Vertrauen kann sich auch bei Häretikern und Schismatikern finden, ja in unserer stürmischen Zeit findet es sich und wird in erbittertem Kampf gegen die katholische Kirche gepredigt [Kan. 12].

Man darf aber auch nicht behaupten, daß diejenigen, die wahrhaft gerechtfertigt wurden, völlig ohne jeden Zweifel bei sich selbst feststellen müßten, sie seien gerechtfertigt, und daß nur der von den Sünden losgesprochen und gerechtfertigt werde, der fest glaubt, er sei losgesprochen und gerechtfertigt worden, und daß allein durch diesen Glauben die Lossprechung und Rechtfertigung vollendet werde [Kan. 14], so als ob, wer dies nicht glaubt, an den Verheißungen Gottes und an der Wirksamkeit des Todes und der Auferstehung Christi zweifelte. Denn so wie kein Gottesfürchtiger an der Barmherzigkeit Gottes, am Verdienst Christi und an der Kraft und Wirksamkeit der Sakramente zweifeln darf: so kann jeder, wenn er auf sich selbst und seine eigene Schwachheit und Unzulänglichkeit schaut, sich um seine Gnade ängstigen und fürchten [Kan. 13]; denn keiner vermag mit der Sicherheit des Glaubens, dem kein Trug zugrundeliegen kann, zu wissen, daß er die Gnade Gottes erlangt hat.

Kap. 10  Das Wachstum der empfangenen Rechtfertigung

Die so also Gerechtfertigten und zu „Freunden Gottes“ sowie „Hausgenossen“ [Joh 15,15; Eph 2,19] Gewordenen „schreiten von Tugend zu Tugend“ [Ps 84,8] und „werden (wie der Apostel sagt) von Tag zu Tag erneuert“ [2 Kor 4,16], indem sie nämlich die Glieder ihres Fleisches abtöten [vgl. Kol 3,5] und sie zu Waffen der Gerechtigkeit machen für die Heiligung [vgl. Röm 6,13 19], durch die Beachtung der Gebote Gottes und der Kirche; in dieser durch Christi Gnade empfangenen Gerechtig keit wachsen sie - wobei der Glaube mit den guten Werken zusammenwirkt [vgl. Jak 2,22] - und werden noch mehr gerechtfertigt [Kan. 24 und 32], wie geschrieben steht: „Wer gerecht ist, werde weiterhin gerechtfertigt“ [Offb 22,11]; und wiederum: „Scheue dich nicht, bis zum Tode gerechtfertigt zu werden“ [Sir 18,22]; und wieder: „Ihr seht, daß der Mensch aufgrund von Werken gerechtfertigt wird, und nicht nur aufgrund des Glaubens“ [Jak 2,24]. Diesen Zuwachs an Gerechtigkeit aber erbittet die heilige Kirche, wenn sie betet: „Gib uns, Herr, Wachstum des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe“.

Kap. 11  Die Beachtung der Gebote und ihre Notwendigkeit und Möglichkeit

Niemand aber, wie sehr er auch gerechtfertigt sein mag, darf meinen, er sei frei von der Beachtung der Gebote [Kan. 20], niemand jenes leichtfertige und von den Vätern unter <Androhung des> Anathema verbotene Wort benützen, die Vorschriften Gottes seien für einen gerechtfertigten Menschen unmöglich zu beobachten [Kan. 18 und 22; vgl. DH 397]. „Denn Gott befiehlt nichts Unmögliches, sondern wenn er befiehlt, dann mahnt er, zu tun, was man kann, und zu erbitten, was man nicht kann“, und er hilft, daß man kann; „seine Gebote sind nicht schwer“ [Joh 5,3], sein Joch ist sanft und <seine> Last leicht“ [Mt 11,30]. Die nämlich Söhne Gottes sind, lieben Christus: Die aber ihn lieben, bewahren (wie er selbst bezeugt) seine Worte [vgl. Joh 14,23], was sie zumal mit göttlicher Hilfe leisten können.

Denn wenn auch in diesem sterblichen Leben noch so Heilige und Gerechte zuweilen wenigstens in leichte und alltägliche Sünden, die man auch verzeihliche Kan. 23] nennt, fallen, so hören sie deswegen doch nicht auf, Gerechte zu sein. Denn den Gerechten kommt jenes demütige und wahrhaftige Wort zu: „Vergib uns unsere Schulden“ [Mt 6,12; vgl. DH 229f].

Daher müssen sich die Gerechten umso mehr verpflichtet fühlen, auf dem Wege der Gerechtigkeit zu wandeln, da sie, „befreit von der Sünde, aber nun Knechte Gottes geworden“ [Röm 6,22], „nüchtern, gerecht und fromm lebend“ [Tit 2,12], Fortschritte machen können durch Christus Jesus, durch den sie Zugang zu dieser Gnade hatten [vgl. Röm 5,2]. Denn Gott „verläßt“ die durch seine Gnade einmal Gerechtfertigten „nicht, wenn er nicht zuvor von ihnen verlassen wird“.

Deshalb darf sich niemand allein im Glauben [Kan. 9; 19; 20] schmeicheln und meinen, allein aufgrund des Glaubens sei er als Erbe eingesetzt und werde die Erbschaft erlangen, auch wenn er nicht mit Christus leidet, um auch verherrlicht zu wer den [vgl. Röm 8,17]. Denn auch Christus selbst (wie der Apostel sagt), „obwohl er Sohn Gottes war, lernte aus dem, was er litt, Gehorsam und wurde, zur Vollendung gebracht, für alle, die ihm gehorchen, Ursache des ewigen Heiles“ [Hebr 5,8f].

Deswegen ermahnt der Apostel selbst die Gerechtfertigten und sagt: „Wißt ihr nicht, daß die, welche in der Rennbahn laufen, zwar alle laufen, aber <nur> einer den Preis erhält? Lauft so, daß ihr <ihn> erlangt. Ich also laufe so, nicht gleichsam ins Ungewisse; ich kämpfe so, nicht gleichsam die Luft schlagend; sondern ich züchtige und knechte meinen Leib, damit ich nicht, während ich anderen predige, selbst verworfen werde“ [1 Kor 9,24-27]. Ebenso der Apostelfürst Petrus: „Bemüht euch, um durch gute Werke eure Berufung und Erwählung sicherzustellen; denn wenn ihr dies tut, werdet ihr niemals fehlen“ [2 Petr 1,10].

Daher steht fest, daß diejenigen der rechtgläubigen Religionslehre widerstreiten, die sagen, der Gerechte sündige in jedem guten Werke wenigstens läßlich [Kan. 25; vgl. DH 1481f] oder (was noch unerträglicher ist) verdiene ewige Strafen; und auch die, die behaupten, die Gerechten sündigten in allen Werken, wenn sie in ihnen - ihre eigene Schlaffheit anspornend und sich zum Lauf in der Rennbahn ermunternd - zusammen mit dem Hauptzweck, daß Gott verherrlicht werde, auch den ewigen Lohn im Blick haben [Kan. 26 31]; denn es steht geschrieben: „Ich habe mein Herz geneigt gemacht, deine Satzungen zu erfüllen wegen der Entgeltung“ [Ps 119,112], und von Mose sagt der Apostel, daß „er auf die Belohnung blickte“ [Hebr 11,26].

Kap. 12  Man muß sich vor der leichtfertigen Vermutung der Vorherbestimmung hüten

Auch darf niemand, solange in dieser Sterblichkeit gelebt wird, so weitgehende Vermutungen über das verborgene Geheimnis der göttlichen Vorherbestimmung anstellen, daß er mit Sicherheit behauptet, er gehöre in jeder Hinsicht zu der Zahl der Vorherbestimmten [Kan. 15], so als ob es wahr wäre, daß ein Gerechtfertigter entweder nicht mehr sündigen könne [Kan. 23], oder, wenn er gesündigt hat, sich eine sichere Sinneswandlung versprechen solle. Denn ohne eine besondere Offenbarung kann man nicht wissen, wen Gott sich auserwählt hat [Kan. 16].

Kap. 13  Die Gabe der Beharrlichkeit

Ebenso soll sich niemand - auch wenn alle ihre ganz feste Hoffnung auf die Hilfe Gottes gründen und setzen müssen - mit absoluter Gewißheit etwas Sicheres versprechen in bezug auf die Gabe der Beharrlichkeit [Kan. 16], von der geschrieben steht: „Wer ausgeharrt hat bis ans Ende, der wird gerettet werden“ [Mt 10,22; 24,13] (Man kann es freilich nirgendwoher erlangen, außer von dem, der „mächtig ist, den, der steht, zu stützen“ [Röm 14,4], damit er beharrlich stehe, und den, der fällt, wiederaufzurichten). Denn wenn sie sich nicht selbst seiner Gnade versagt haben, wird Gott das gute Werk so vollenden, wie er es begonnen hat [vgl. Phil 1,6 ], indem er das Wollen und das Vollbringen wirkt [vgl. Phil 2,13; Kan. 22].

Die jedoch meinen, sie stünden, sollen zusehen, daß sie nicht fallen [vgl. 1 Kor 10,12], und mit Furcht und Zittern ihr Heil wirken [vgl. Phil 2,12] in Mühen, in Wachen, in Almosen, in Gebeten und Opfern, in Fasten und Keuschheit [vgl. 2 Kor 6,5f]. Im Bewußtsein, daß sie zur Hoffnung [vgl. 1 Petr 1,3] auf die Herrlichkeit und noch nicht zur Herrlichkeit wiedergeboren sind, müssen sie sich nämlich fürchten wegen des Kampfes, den es noch zu bestehen gilt mit dem Fleisch, mit der Welt und mit dem Teufel; in ihm können sie nur Sieger sein, wenn sie mit Gottes Gnade dem Apostel gehorchen, der sagt: „Schuldner sind wir nicht dem Fleische, um nach dem Fleische zu leben. Wenn ihr nämlich nach dem Fleische gelebt habt, werdet ihr sterben. Wenn ihr aber durch den Geist die Taten des Fleisches abgetötet habt, werdet ihr leben“ Röm 8,12f].

Kap. 14  Die Gefallenen und ihre Wiederaufrichtung

Die aber durch die Sünde von der empfangenen Gnade der Rechtfertigung abfielen, werden wieder gerechtfertigt werden können [Kan. 29], wenn sie sich auf Anregung Gottes darum bemüht haben, durch das Sakrament der Buße aufgrund des Verdienstes Christi die verlorene Gnade wiederzuerlangen. Diese Weise der Rechtfertigung nämlich ist die Wiederaufrichtung des Gefallenen, die die heiligen Väter treffend „die zweite <Rettungs> planke nach dem Schiffbruch der verlorenen Gnade“ genannt haben. Denn für die, die nach der Taufe in Sünden fallen, hat Christus Jesus das Sakrament der Buße eingesetzt, indem er sagte: „Empfanget den Heiligen Geist; denen ihr die Sünden vergebt, denen werden sie vergeben, und denen ihr sie behaltet, sind sie behalten“ [Joh 20,22f].

Daher muß man lehren, daß die Buße eines Christenmenschen nach dem Fall ganz anders beschaffen ist als die bei der Taufe, und daß in ihr nicht nur das Ablassen von den Sünden und der Abscheu vor ihnen, oder „ein zerknirschtes und gedemütigtes Herz“ [Ps 51,19] enthalten sind, sondern auch ihr sakramentales Bekenntnis - wenigstens der Wunsch, es zu gegebener Zeit abzulegen -, die Lossprechung durch den Priester und ebenso die Genugtuung durch Fasten, Almosen, Gebete und andere fromme übungen des geistlichen Lebens, zwar nicht anstelle der ewigen Strafe, die durch das Sakrament oder den Wunsch nach dem Sakrament zusammen mit der Schuld erlassen wird, aber anstelle der zeitlichen Strafe [Kan. 30], die (wie die heilige Schrift lehrt) denen nicht immer ganz - wie es in der Taufe geschieht - erlassen wird, die - undankbar gegenüber der Gnade Gottes, die sie empfangen haben - den Heiligen Geist betrübten [vgl. Eph 4,30] und sich nicht scheuten, den Tempel Gottes zu entweihen [vgl. 1 Kor 3,17].

Über diese Buße steht geschrieben: Denke daran, woraus du gefallen bist; tu Buße und verrichte die ersten Werke“ [Offb 2,5]; und wiederum: „Was Betrübnis im Sinne Gottes ist, bewirkt Buße zu beständigem Heile“ [2 Kor 7,10]; und wieder: „Tut Buße“ [Mt 3,2; 4,17]; und: Bringt würdige Früchte der Buße“ [Mt 3,8; Lk 3,8].

Kap. 15  Durch jede Todsünde wird die Gnade verloren, nicht der Glaube

Auch muß gegen den verschlagenen Sinn gewisser Leute, die „durch süße Reden und fromme Sprüche die Herzen der Arglosen verführen“ [Röm 16,18], gesagt werden, daß nicht nur durch Unglauben Kan. 27], durch den auch der Glaube selbst verloren wird, sondern auch durch jede beliebige andere Todsünde zwar nicht der Glaube verloren wird [Kan. 28], aber doch die empfangene Gnade der Rechtfertigung verloren wird; dadurch wird die Lehre des göttlichen Gesetzes verteidigt, das vom Reich Gottes nicht nur die Ungläubigen ausschließt, sondern auch die gläubigen Unzüchtigen, Ehebrecher, Lüstlinge, Päderasten, Diebe, Geizhälse, Trunkenbolde, Lästerer und Räuber [vgl. Kor 6,9f], und alle anderen, die Todsünden begehen, von denen sie sich mit Hilfe der göttlichen Gnade enthalten können und für die sie von Christi Gnade getrennt werden [Kan. 27].

Kap. 16  Die Frucht der Rechtfertigung, das heißt, das Verdienst der guten Werke und die Eigenart dieses Verdienstes

Aus diesem Grunde also muß man den gerechtfertigten Menschen, ob sie nun die empfangene Gnade ständig bewahrt oder sie die verlorene wiedererlangt haben, die Worte des Apostels vor Augen halten: Seid überreich an jedem guten Werke und wißt, daß eure Mühe nicht vergebens ist im Herrn“ [1 Kor 15,58]; „denn Gott ist nicht ungerecht, so daß er eure Mühe und Liebe vergäße, die ihr in seinem Namen gezeigt habt“ [Hebr 6,10]; und: „Verliert nicht eure Zuversicht, die reichen Lohn bringt“ [Hebr 10,35]. Und deshalb muß denen, die „bis ans Ende“ [Mt 10,22; 24,13] gute Werke tun und auf Gott hoffen, das ewige Leben vorgestellt werden sowohl als Gnade, die den Kindern Gottes durch Christus Jesus barmherzig verheißen wurde, als auch „als Lohn“, der nach der Verheißung Gottes selbst, für ihre guten Werke und Verdienste getreu zu erstatten ist [Kan. 26 und 32]. Dies ist nämlich jener Kranz der Gerechtigkeit, von dem der Apostel sagte, er sei für ihn zurückgelegt, damit er ihm nach seinem Kampf und Lauf vom gerechten Richter verliehen werde, aber nicht nur ihm, sondern auch allen, die seine Ankunft lieben [vgl. 2 Tim 4,7f].

Denn Christus Jesus selbst läßt wie das Haupt in die Glieder [vgl. Eph 4,15] und wie der Weinstock in die Rebzweige [vgl. Joh 15,5] in die Gerechtfertigten selbst immerdar Kraft einströmen, eine Kraft, die ihren guten Werken immer vorangeht, sie begleitet und ihnen nachfolgt, und ohne die sie auf keine Weise Gott gefällig und verdienstvoll sein könnten [Kan. 2]; deshalb muß man glauben, den Gerechtfertigten fehle nichts mehr dazu, um sie als solche zu betrachten, die durch diese Werke, die in Gott getan wurden, dem göttlichen Gesetze angesichts des Zustandes dieses Lebens völlig Genüge geleistet und wahrhaft verdient haben, auch das ewige Leben zu gegebener Zeit (sofern sie nur in der Gnade verstorben sind [vgl. Offb 14,13]) zu erlangen [Kan. 32]; denn Christus, unser Erlöser, sagt: „Wer von dem Wasser trinkt, das ich ihm geben werde, wird in Ewigkeit nicht dürsten, sondern es wird in ihm zu einem Quell von Wasser werden, das aufsprudelt zu ewigem Leben“ [Joh 4,14].

So wird weder unsere eigene Gerechtigkeit gleichsam als eigene aus uns [vgl. 2 Kor 3,5] hingestellt, noch wird die Gerechtigkeit Gottes verkannt oder zurückgewiesen [vgl. Röm 10,3]; die Gerechtigkeit nämlich, die unsere genannt wird, weil wir durch sie, wenn sie uns innewohnt, gerechtfertigt werden [Kan. 10 und 11], ebendieselbe ist die Gerechtigkeit Gottes, weil sie uns von Gott durch das Verdienst Christi eingegossen wird.

Man darf aber auch folgendes nicht außer acht lassen: Wenn auch den guten Werken in der heiligen Schrift so hohe Bedeutung beigemessen wird, daß Christus sogar verspricht, wenn jemand einem von seinen Geringsten einen Trunk frischen Wassers gegeben hat, werde er seines Lohnes nicht entbehren [vgl. Mt 10,42; Mk 9,41], und der Apostel bezeugt, daß „das, was gegenwärtig in unserer Bedrängnis vorübergehend und geringfügig ist, in uns übermäßig in der Erhabenheit ein ewiges Gewicht an Herrlichkeit wirke“ [2 Kor 4,17], so sei es dennoch ferne, daß ein Christenmensch in sich selbst sein Vertrauen setze oder sich in sich selbst rühme und nicht im Herrn [vgl. 1 Kor 1,31; 2 Kor 10,17], dessen Güte gegenüber allen Menschen so groß ist, daß er will, daß ihre Verdienste seien [Kan. 32], was seine eigenen Geschenke sind [vgl. DH 248].

Und weil „wir alle in vielem fehlen“ Jak 3,2; Kan. 23], muß ein jeder einerseits Barmherzigkeit und Güte, andererseits Strenge und Gericht vor Augen haben, und keiner darf über sich selbst urteilen, auch wenn er sich keiner Schuld bewußt ist; denn das gesamte Leben der Menschen ist nicht mit menschlichem Urteil zu prüfen und zu beurteilen, sondern mit dem Gottes, der „das im Dunkel Verborgene ans Licht bringen und die Pläne der Herzen offenbar machen wird; und dann wird einem jeden Lob zuteil werden von Gott“ [1 Kor 4,4f], „der“, wie geschrieben steht, „einem jeden nach seinen Werken vergelten wird“ [Röm 2,6].

Das heilige Konzil beschloß, nach dieser katholischen Lehre über die Rechtfertigung [Kan. 33], die jeder gläubig und fest annehmen muß, um gerechtfertigt zu werden, die folgenden Kanones anzuschließen, damit alle wissen, nicht nur, was sie festhalten und befolgen, sondern auch, was sie meiden und fliehen müssen.

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Kanones

Kan. 1. Wer sagt, der Mensch könne durch seine Werke, die durch die Kräfte der menschlichen Natur oder vermittels der Lehre des Gesetzes getan werden, ohne die göttliche Gnade durch Christus Jesus vor Gott gerechtfertigt werden: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1521].

Kan. 2. Wer sagt, die göttliche Gnade werde durch Christus Jesus allein dazu geschenkt, daß der Mensch leichter gerecht leben und das ewige Leben verdienen könne, so als ob er durch den freien Willen ohne Gnade beides - wenn auch nur mühsam und schwer - könnte: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1524f].

Kan. 3. Wer sagt, der Mensch könne ohne die zuvorkommende Einhauchung des Heiligen Geistes und seine Hilfe glauben, hoffen und lieben, oder Buße tun, wie es nötig ist, daß ihm die Gnade der Rechtfertigung verliehen wird: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1525].

Kan. 4. Wer sagt, der von Gott bewegte und erweckte freie Wille des Menschen wirke durch seine Zustimmung zu der Erweckung und dem Ruf Gottes nichts dazu mit, sich auf den Empfang der Rechtfertigungsgnade zuzurüsten und vorzubereiten, und er könne nicht widersprechen, wenn er wollte, sondern tue wie etwas Lebloses überhaupt nichts und verhalte sich rein passiv: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1525].

Kan. 5. Wer sagt, der freie Wille des Menschen sei nach der Sünde Adams verloren und ausgelöscht worden, oder es gehe nur um eine Bezeichnung, ja, eine Bezeichnung ohne Inhalt, schließlich um eine vom Satan in die Kirche eingeführte Erdichtung: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1521; DH 1525; DH 1486].

Kan. 6. Wer sagt, es stehe nicht in der Macht des Menschen, seine Wege schlecht zu machen, sondern Gott wirke die schlechten Werke so wie die guten, nicht nur, indem er sie zuläßt, sondern auch im eigentlichen Sinne und durch sich, so daß der Verrat des Judas nicht weniger sein eigenes Werk ist als die Berufung des Paulus: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 7. Wer sagt, alle Werke, die vor der Rechtfertigung geschehen, gleichgültig, auf welche Weise sie geschehen sind, seien in Wahrheit Sünden bzw. verdienten den Haß Gottes; oder je angestrengter sich einer bemühe, sich auf die Gnade vorzubereiten, desto schwerer sündige er: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1526].

Kan. 8. Wer sagt, die Furcht vor der Hölle, durch die wir unsere Zuflucht zur Barmherzigkeit Gottes nehmen, indem wir über die Sünden Schmerz empfinden, oder uns vom Sündigen enthalten, sei Sünde oder mache die Sünder noch schlechter: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1526; DH 1456].

Kan. 9. Wer sagt, der Gottlose werde allein durch den Glauben gerechtfertigt, so daß er <darunter> versteht, es werde nichts anderes erfordert, wodurch er zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade mitwirke, und es sei keineswegs notwendig, daß er sich durch seine eigene Willensregung vorbereite und zurüste: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1532; DH 1538; DH 1465; DH 1460f].

Kan. 10. Wer sagt, die Menschen würden ohne die Gerechtigkeit Christi, durch die er für uns Verdienste erwarb, gerechtfertigt oder seien formal durch eben diese gerecht: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1523; DH 1529 ].

Kan. 11. Wer sagt, die Menschen würden entweder allein durch die Anrechnung der Gerechtigkeit Christi oder allein durch die Vergebung der Sünden ohne die Gnade und Liebe gerechtfertigt, die in ihren Herzen durch den Heiligen Geist ausgegossen wird [vgl. Röm 5,5] und ihnen einwohnt; oder auch, die Gnade, durch die wir gerechtfertigt werden, sei nur die Gunst Gottes: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1528-1531; DH 1545f].

Kan. 12. Wer sagt, der rechtfertigende Glaube sei nichts anderes als das Vertrauen in die göttliche Barmherzigkeit, die um Christi willen die Sünden vergibt; oder es sei allein dieses Vertrauen, durch das wir gerechtfertigt werden: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1533f].

Kan. 13. Wer sagt, um die Vergebung der Sünden zu erlangen, sei es für jeden Menschen notwendig, fest und ohne jeden Zweifel wegen der eigenen Schwachheit und Unzulänglichkeit zu glauben, daß ihm die Sünden vergeben sind: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1533f; DH 1460-1464].

Kan. 14. Wer sagt, der Mensch werde deshalb von seinen Sünden losgesprochen und gerechtfertigt, weil er fest glaube, er werde losgesprochen und gerechtfertigt; oder in Wahrheit sei nur der gerechtfertigt, der glaubt, er sei gerechtfertigt, und allein durch diesen Glauben werde die Lossprechung und Rechtfertigung vollendet: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. wie oben ].

Kan. 15. Wer sagt, der wiedergeborene und gerechtfertigte Mensch sei aufgrund des Glaubens gehalten, zu glauben, er gehöre sicher zur Zahl der Voherbestimmten: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1540].

Kan. 16. Wer mit absoluter und unfehlbarer Sicherheit sagt, er werde jene große Gabe der Beharrlichkeit bis zum Ende [vgl. Mt 10,22; 24,13] sicher haben, ohne daß er dies aus einer besonderen Offenbarung erfahren hätte: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1540f].

Kan. 17. Wer sagt, die Gnade der Rechtfertigung werde nur den zum Leben Vorherbestimmten zuteil, alle übrigen aber, die gerufen werden, würden zwar gerufen, aber nicht die Gnade empfangen, da sie ja durch die göttliche Macht zum Bösen vorherbestimmt seien: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 18. Wer sagt, die Gebote Gottes seien auch für einen gerechtfertigten und unter der Gnade stehenden Menschen unmöglich zu beobachten: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1536].

Kan. 19. Wer sagt, im Evangelium sei nichts vorgeschrieben außer dem Glauben, das übrige sei gleichgültig, weder vorgeschrieben noch verboten, sondern frei; oder die zehn Gebote hätten keine Bedeutung für die Christen: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1536f].

Kan. 20. Wer von einem gerechtfertigten und noch so vollkommenen Menschen sagt, er sei nicht gehalten zur Beobachtung der Gebote Gottes und der Kirche, sondern nur zum Glauben, so als ob das Evangelium die bloße und unbedingte Verheißung des ewigen Lebens sei, ohne die Bedingung, die Gebote zu beobachten: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1536f].

Kan. 21. Wer sagt, Christus Jesus sei von Gott den Menschen geschenkt worden als Erlöser, dem sie vertrauen sollen, nicht auch als Gesetzgeber, dem sie gehorchen sollen: der sei mit dem Anathema belegt.

Kan. 22. Wer sagt, der Gerechtfertigte könne ohne die besondere Hilfe Gottes in der empfangenen Gerechtigkeit verharren, oder er könne <es> mit ihr nicht: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1541].

Kan. 23. Wer sagt, ein einmal gerechtfertigter Mensch könne nicht mehr sündigen oder die Gnade verlieren, und deshalb sei der, der fällt und sündigt, niemals wahrhaft gerechtfertigt gewesen; oder umgekehrt, er könne im ganzen Leben alle Sünden, auch die verzeihlichen, meiden, wenn nicht aufgrund eines besonderen Vorrechtes von Gott, wie es die Kirche in bezug auf die selige Jungfrau festhält: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1537; DH 1549].

Kan. 24. Wer sagt, die empfangene Gerechtigkeit werde durch gute Werke vor Gott nicht bewahrt und auch nicht vermehrt, sondern diese Werke seien lediglich die Früchte und Zeichen der erlangten Rechtfertigung, nicht auch die Ursache ihrer Vermehrung: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1535].

Kan. 25. Wer sagt, der Gerechte sündige in jedem guten Werke wenigstens verzeihlich oder (was noch unerträglicher ist) tödlich, und verdiene deswegen ewige Strafen; und er werde nur deshalb nicht verurteilt, weil Gott diese Werke nicht zur Verurteilung anrechnet; der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1539; DH 1481f].

Kan. 26. Wer sagt, die Gerechten dürften für ihre guten Werke, die in Gott getan wurden [vgl. Joh 3,21], keine ewige Entgeltung von Gott durch seine Barmherzigkeit und das Verdienst Jesu Christi erwarten und erhoffen, wenn sie im guten Tun und in der Bewahrung der göttlichen Gebote bis ans Ende ausgeharrt haben [vgl. Mt 10,22; 24,13]: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1538f].

Kan. 27. Wer sagt, es gebe keine Todsünde außer dem Unglauben, oder man verliere die einmal empfangene Gnade durch keine andere noch so schwere und große Sünde außer dem Unglauben: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1544].

Kan. 28. Wer sagt, wenn die Gnade durch die Sünde verloren ist, werde immer zugleich auch der Glaube verloren; oder der Glaube, der zurückbleibt, sei kein wahrer Glaube, wenn er auch nicht lebendig ist [vgl. Jak 2,26]; oder wer den Glauben ohne Liebe hat, der sei kein Christ: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. wie oben].

Kan. 29. Wer sagt, der nach der Taufe Gefallene könne nicht durch Gottes Gnade wiederaufstehen; oder er könne zwar die verlorene Gerechtigkeit wiedererlangen, aber allein durch den Glauben, ohne das Sakrament der Buße, wie es die heilige Römische und allgemeine Kirche, von Christus, dem Herrn, und seinen Aposteln belehrt, bis zu diesem Zeitpunkt verkündet, bewahrt und gelehrt hat: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1542f].

Kan. 30. Wer sagt, jedem reuigen Sünder werde nach Empfang der Rechtfertigungsgnade so die Schuld vergeben und die Strafwürdigkeit für die ewige Strafe getilgt, daß keine Strafwürdigkeit für eine zeitliche Strafe übrig bleibt, die entweder in dieser Zeit oder künftig im Reinigungsort zu bezahlen ist, bevor der Zutritt zum Himmelreich offenstehen kann: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1543].

Kan. 31. Wer sagt, der Gerechtfertigte sündige, wenn er im Blick auf den ewigen Lohn gut handelt: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1539].

Kan. 32. Wer sagt, die guten Werke des gerechtfertigten Menschen seien so Gaben Gottes, daß sie nicht auch die guten Verdienste des Gerechtfertigten selbst sind; oder der Gerechtfertigte erlange mit den guten Werken, die von ihm durch Gottes Gnade und das Verdienst Jesu Christi (dessen lebendiges Glied er ist) getan werden, in Wahrheit nicht die Vermehrung der Gnade, das ewige Leben und (sofern er nur in der Gnade gestorben ist) den Eintritt in dieses ewige Leben, wie auch die Vermehrung der Herrlichkeit: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1548; DH 1545-1550].

Kan. 33. Wer sagt, durch diese katholische Lehre über die Rechtfertigung, die vom heiligen Konzil in diesem vorliegenden Dekret formuliert wurde, werde in irgendeiner Hinsicht der Ehre Gottes oder den Verdiensten unseres Herrn Jesus Christus Abbruch getan, und es werde nicht vielmehr die Wahrheit unseres Glaubens und schließlich die Ehre Gottes und Christi Jesu ins Licht gesetzt: der sei mit dem Anathema belegt. …“

Konzil von Trient,  13. Januar 1547, „Dekret über die Rechtfertigung“

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PH - 2017-04-23


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Dieser Artikel wurde veröffentlicht am 23. April 2017 auf www.intrinsis.de unter ../START.html/2017/04/23/die-wahrheit-ueber-die-rechtfertigung/

Dieser Text wurde erstmals veröffentlicht durch die Römisch Katholische Kirche auf dem Konzil von Trient im „DEKRET ÜBER DIE RECHTFERTIGUNG“ am 13. Januar 1547

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